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Wahljahr

Im Jahr 2020 stehen in Sachsen gleich drei kirchliche Wahlen an.

Zuerst ist die Landessynode dran – sie wählt am ersten Märzwochenende den/die neue/n Landesbischof/-bischöfin. Am 8. März folgt die Neuwahl der Landessynode. Wahlberechtigt hierfür sind alle Kirchvorsteher/innen und Ordinierten (Pfarrer/innen, ord. Kirchenbeamte, ord. Ruheständler/innen) innerhalb der Landeskirche. Die Landessynode ist das höchste Entscheidungsgremium unserer Landeskirche. Sie umfasst 80 Mitglieder, von denen 60 gewählt werden. Aus jedem Wahlkreis werden zwei Laien und eine Pfarrperson in die Landessynode gewählt. Die dritte Kirchenwahl betrifft dann am 13. September den Kirchenvorstand selbst. An diesem Sonntag wird der neue Kirchenvorstand gewählt, der am 1. Advent eingeführt wird und dessen Legislatur bis 2026 dauert. Wahlberechtigt für die Wahl des Kirchenvorstands sind Gemeindeglieder ab dem 14. Lebensjahr, die das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen und darum in der Wählerliste verzeichnet sind. Wählbar sind Gemeindeglieder, die wahlberechtigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein/e Vertreter/in der Jugend wird in den neuen Kirchenvorstand berufen.
Weitere Infos hinsichtlich der KV-Wahl folgen in den nächsten Ausgaben des Lutherkirchenbotens.

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