Gebührenordnung
Der Kirchenvorstand hat die Gebührenordnung für kirchliche Amtshandlungen neu gefaßt. Zu ihrem Inkrafttreten bedarf sie der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung:
Der Kirchenvorstand hat die Gebührenordnung für kirchliche Amtshandlungen neu gefaßt. Zu ihrem Inkrafttreten bedarf sie der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung: